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Baumschutz auf BaustellenTreffen Baustellen auf Bäume, drohen dem Stadtgrün schwere Schäden. Im schlimmsten Fall bedeuten diese das Todesurteil. Daher ist es vorgeschrieben, bereits in der Planungsphase von Bauarbeiten genau zu prüfen, welche Schutzvorkehrungen für die umliegenden Bäume geeignet und umzusetzen sind.

 

Baustellen ohne Baumschutz: Eine vielfältige Gefahr für Bäume

Bäume sind wichtig für das Stadtklima und bieten etlichen Tierarten einen natürlichen Lebensraum inmitten der städtischen Betonlandschaft – von Insekten über Vögel bis hin zu Säugern wie Eichhörnchen. Mit jedem Baum, der Bauarbeiten zum Opfer fällt, geht also auch ein wertvolles Stück Natur und Biotop verloren.

Bei Bauarbeiten werden Bäume trotzdem oft als Störfaktoren angesehen, die Verzögerungen und einen erhöhten Arbeitsaufwand verursachen. Die Gefahr eines Absterbens infolge von Bauarbeiten ist allerdings hoch. Denn die Bäume sind in der Regel nicht bloß einer, sondern gleich einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, sowohl unter- als auch überirdisch.

Besonders häufig sind Bäume entlang von Straßen betroffen, wie bei Tiefbauarbeiten oder beim Bau neuer Straßen, Geh- und Radwege. Der Hochbau stellt ebenfalls keine Ausnahme dar. Zu den typischen Gefahren zählen:

  •  Bodenverdichtungen durch das Befahren oder das Abstellen von schweren Maschinen und Baumaterialien auf dem Wurzelraum
  •  Bodenversiegelungen durch das Verbauen und Asphaltieren von freien Flächen
  •  Bodenbewegungen durch das Abtragen und/oder Auftragen von Erde
  •  Verunreinigungen des Bodens mit Öl, Chemikalien und Zementwasser
  •  Wurzelverletzungen etwa bei Grabarbeiten
  •  Austrocknung sowie Vernässung von Wurzeln durch Vernachlässigung von Pflege- und Schutzmaßnahmen, insbesondere bei freigelegtem Wurzelwerk oder verändertem Grundwasserspiegel
  •  Zerstörung von Schutzräumen wie zum Beispiel nahestehender Bäume, die eine sonst zu starke Wind- und Sonneneinwirkung abblocken
  •  Verletzungen des Stamms und des Astwerks durch Kranarbeiten, Unfälle oder unsachgemäße Schnittmaßnahmen

 

Baumschutz ist Pflicht: Das sind die wichtigsten Regelwerke

Der Baumschutz auf Baustellen beruht weder auf Freiwilligkeit, noch handelt es sich dabei um Kavaliersdelikt. Wer baut, ist dazu verpflichtet, die Bäume in unmittelbarer Baustellennähe zu schützen. Welche Vorschriften dabei gelten, regeln die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Länder, Kommunen und Gemeinden. Grundlage für diese bilden vor allem die folgenden Normen und Richtlinien:

  •  die DIN 18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen),
  •  die RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Landschaftspflege – Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen)
  • die ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege)
  • Merkblatt DWA-M 162 (Bäume – unterirdische Leitungen und Kanäle)

Ob und welche konkreten Schutzmaßnahmen zu treffen sind, muss von Baustelle zu Baustelle und von Baum zu Baum individuell beurteilt werden. Dies ist also immer abhängig vom spezifischen Bauvorhaben und dem Zustand der betroffenen Bäume

Baustellenplanung: Die Prüfung der Erhaltungswürdigkeit von Bäumen

Baumschutzmaßnahmen sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Denn werden diese erst im Laufe der Bauarbeiten getroffen, ist es häufig schon zu spät, um wirksame Schäden zu vermeiden. Deshalb erteilen Bauämter in der Regel auch nur dann eine Genehmigung, wenn sie die Auflagen für den Baumschutz erfüllt sehen.
 

  1. Der erste Schritt in der Baumschutzplanung ist die Bestandsaufnahme. Dabei trägt der beauftrage Baumpfleger alle Baumstandorte, die im Einflussbereich der Baustelle liegen, in einen Bestandsplan ein.
  2. Anschließend werden die einzelnen Bäume vermessen sowie auf ihre Art und ihren Vitalzustand geprüft. Auf Basis dieser Untersuchung wird entschieden, welche Bäume erhaltungswürdig und -fähig sind.
  3. Als erhaltungswürdig werden Bäume eingestuft, die sich durch eine sehr gute Vitalität, Funktionserfüllung und Entwicklungsperspektive auszeichnen – deshalb kommt ihrem Schutz eine hohe Priorität zu. Bei dieser Bewertung gibt es jedoch Abstufungen (z. B. von „besonders“ über „kaum“ bis „nicht erhaltungswürdig“) und Kriterien, die einen Interessenskonflikt bedeuten.

Beispiel: Ein absterbender Baum kann etwa aus ökologischer Sicht ein wichtiger Lebensraum für Insekten und Vögel und somit erhaltungswürdig sein, aber aus Gründen der Verkehrssicherheit und Baumbiologie wiederum als nicht erhaltungswürdig gelten.Ebenso wird geprüft, ob die Bäume erhaltungsfähig sind. Dabei geht es schlichtweg um die Frage, ob die einzelnen Bäume ein Bauvorhaben überhaupt überleben würden und wie hoch ihre Lebenserwartung einzuschätzen ist. Ist ein Baum weder allzu erhaltungswürdig noch -fähig, wird das Fällen im Rahmen der Bauarbeiten unter Umständen sogar empfohlen.

Tipp für nachhaltiges Stadtgrün


Baustellen und Straßenarbeiten sind immer auch eine gute Gelegenheit, um neue Bäume zu pflanzen oder das Umfeld bestehender Bäume zu optimieren. Werden im Rahmen des Bauvorhabens etwa Straßen aufgerissen, ist es mit deutlich weniger Kosten und Aufwand verbunden, Pflanzengruben auszuheben sowie Wurzelschutzbrücken und Versorgungssysteme für Stadtbäume zu installieren.

Die wichtigsten Baumschutzmaßnahmen im Überblick

 

  • Baumschutzzäune für den Wurzelbereich

  • Sofern genug Raum vorhanden ist, muss der gesamte Wurzelbereich eines Baums bei Bauarbeiten geschützt werden. Als Grundlage für die Bemessung des Wurzelbereichs dient die Kronentraufe, also jener Bodenbereich, über dem die Baumkrone liegt.   Zur Kronentraufe werden dann ringsum noch weitere 1,5 Meter hinzugerechnet.

  • Diese Fläche wird mit einem mindestens zwei Meter hohen Zaun unzugänglich gemacht. Denn dort sind Bauarbeiten ebenso verboten wie das Befahren mit schweren Maschinen und das Abstellen von Baumaterialien. Wird der Wurzelraum verdichtet oder bedeckt, dringt nämlich zu wenig Wasser in den Boden, wodurch der Baum langsam abstirbt. Auch sind Verunreinigungen des Bodens durch chemische Stoffe zu vermeiden.

  • Baummanschetten und Baustraßen als Stamm- und Wurzelschutz

    Insbesondere in dicht bebauten Städten ist häufig nicht genug Platz gegeben, um eine Belastung des Wurzelbereichs vollständig zu vermeiden. In diesem Fall ist es zulässig, den Radius des Baumschutzzauns enger zu ziehen.Ist ein Befahren des Wurzelbereichs sogar zwingend notwendig, ist eine Baustraße gemäß DIN 18920 anzulegen sowie ein Stammschutz am Baum anzubringen, wie etwa eine Baumschutzmanschette. Die Manschetten sind stabil anzubringen und müssen nach innen gut abfedern.
    Baustraßen bestehen aus drei Lagen. Als Unterlage für die Baustraße dient ein Trennvlies. Darauf folgt eine Schicht aus Kies oder Schotter, deren Höhe mindestens 0,2 Meter betragen muss. Abschließend wird eine Abdeckung aus bodendruckmindernden Metallplatten beziehungsweise Lastverteilpatten (sogenannte Baggermatratzen) aufgelegt. Wichtig: Der Boden muss weiterhin Regenwasser aufnehmen können.
     

  • Wurzelvorhänge für die Schadensbegrenzung bei Abgrabungen

    Eingriffe in den Wurzelraum sind grundsätzlich zu vermeiden, denn dabei ist die Gefahr groß, das Wurzelwerk zu beschädigen. In der Folge entstehen oft Risse, die sich in den Stamm fortziehen und den Baum anfällig für Fäule und Schädlinge machen. Das wiederum gefährdet dessen Gesundheit und Standsicherheit. Schäden an Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als zwei Zentimetern sind daher anzeigepflichtig.
    Zulässig sind Abgrabungen im Wurzelbereich nur in Ausnahmefällen – und sollten unter fachgutachterlicher Begleitung geschehen. Zum Schutz des Baums ist dafür bereits vor der Inbetriebnahme der Baustelle ein Wurzelvorhang zu installieren – der optimale Zeitpunkt liegt eine Vegetationsperiode vor dem Baubeginn.
    Für den Wurzelvorhang ist zunächst ein Graben auszuheben, entweder händisch oder per Saugverfahren. Der Abstand zur zukünftigen Baugrube sollte rund 30 Zentimeter messen, jener zum Stammfuß mindestens drei Meter (ansonsten muss der Baum unterminiert werden). Die Grabentiefe muss dem durchwurzelten Bodenbereich entsprechen und darf maximal bis zur Sohle der späteren Baugrube reichen.
    Danach werden die Baumwurzeln fachgemäß geschnitten sowie eine standfeste Schalung im Graben angebracht. Diese kann beispielsweise aus Holz bestehen oder aus einer Kombination aus Drahtgeflecht und Sackleinwand. Der Halt der Schalung wird durch Holzpfähle an der Außenseite gesichert.
     

Weitere wichtige Hinweise zu Wurzelvorhängen:

  • Freigelegte Wurzeln brauchen Schutz vor Austrocknung und Frost.
  • Der Wurzelvorhang ist bis zum Bauabschluss feucht zu halten.
  • Die Schalung verbleibt während und nach den Bauarbeiten im Boden.
  • Der Graben ist mit Vegetationssubstrat zu füllen, nach oben offen zu halten und darf nicht maschinell verdichtet werden.

 

Quellen

B_I galabau (2021): Aktuelle Normen und Regelwerke für den Baumschutz auf Baustellen

https://bi-medien.de/fachzeitschriften/galabau/baumpflege/eine-uebersicht-aktuelle-normen-und-regelwerke-fuer-den-baumschutz-auf-baustellen-g13809

Bund Naturschutz in Bayern (o. D.): Baumschutz auf Baustellen

https://www.bund-naturschutz.de/natur-und-landschaft/stadt-als-lebensraum/stadtbaeume/baumschutz-auf-baustellen

Gartenamt Landeshauptstadt Düsseldorf (o. D.): Baumschutz auf Baustellen. Die wichtigsten Regeln und Hilfen im Überblick

https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt68/gartenamt/pdf/strassengruen/baumschutz_baustelle.pdf


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